Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V.

Ethik-Kodex zum Verhalten gegenüber der Tabakwirtschaft

„Es gibt einen fundamentalen und unüberbrückbaren Konflikt zwischen den Interessen der Tabakindustrie und gesundheitspolitischen Interessen“
(WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle)

Der Konsum von Tabakprodukten führt in Deutschland jährlich zum vorzeitigen Tod von mehr als 100.000 Menschen. Das sind mehr Todesfälle, als durch Alkohol, illegale Drogen, Verkehrsunfälle, Morde und Selbstmorde zusammen verursacht werden. Tabakwaren sind anders als andere Konsumprodukte schon bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gesundheitsschädlich und suchterzeugend.

Die Tabakwirtschaft versucht mit allen Mitteln, neue Kunden – in der Regel sind diese Kinder und Jugendliche – für ihre suchtfördernden, gesundheitsschädlichen Produkte zu gewinnen und ihre bestehenden Kunden eng an sich zu binden. Sie ist dazu auf die soziale Akzeptanz des Tabakkonsums und auf das positive Image ihrer Branche angewiesen. Diese sucht sie durch scheinbar selbstlose Aktivitäten aller Art in Kultur, Bildung, Wissenschaft und im sozialen Bereich zu fördern. Da solche Aktivitäten in der Bilanz jedoch Krankheit und Tod bedeuten, verbietet es sich für Einrichtungen und Einzelpersonen des Gesundheitswesens und der Gesundheitswissenschaften daran teilzuhaben.

Der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V. lehnt daher ab,

  1. die Annahme von Spenden oder anderen Geld- oder Sachzuwendungen der Tabak­wirtschaft oder Dritter, die von der Tabakwirtschaft finanziell gefördert werden,*

  2. die Mitwirkung an Veranstaltungen der Tabakwirtschaft oder Dritter, die von der Tabakwirtschaft finanziell gefördert werden,

  3. die Kooperation mit Personen und Organisationen, die sich von der Tabakwirtschaft fördern lassen oder die deren Interessen befördern.

* Erläuterungen

zu 1.

Verbände, Firmen und Einzelpersonen, die in ihrem Kerngeschäft zu Anbau, Her­stellung, Marketing und Vertrieb von Tabakprodukten beitragen sowie von der Tabakwirtschaft abhängige Stiftungen, Organisationen und Einzelpersonen,

Zuwendungen z.B. für Forschungsförderung, Projektförderung, Reisekosten, Gutachter- und Vortragshonorare, Wissenschafts- und andere Preise;

zu 2.

Veranstaltungen wie Preisverleihungen, Diskussionsforen, Wohltätigkeits- und Kulturveranstaltungen oder Kampagnen;

zu 3.

Personen oder Organisationen, die sich entgegen Punkt 1 und 2 verhalten oder verhalten haben.