Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V.
Mitgliedsantrag
für die Aufnahme in den Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V. (ÄARG) bzw. dessen Förderverein, den Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V.
Aus rechtlichen Gründen müssen ärztliche und andere Berufe in zwei verschiedenen Vereinen erfasst werden. Das sind: "Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e. V." und dessen Förderverein "Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e. V.". Beide Vereine verfolgen die gleichen Ziele und werden als Arbeitsgemeinschaft vom gleichen Vorstand geführt.
Beide Vereine sind als gemeinnützig zum Zweck der öffentlichen Gesundheitspflege vom Finanzamt anerkannt. Beiträge und Spenden sind also beim zu versteuernden Einkommen abzugsfähig.