01.12.2015

Anhörung zum Entwurf für ein neues Tabakgesetz

Am 27. November 2015 fand im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Anhörung zu den Entwürfen für das neue „Tabakerzeugnisgesetz“ und die dazugehörige Verordnung statt. Zu der Anhörung hatte das Ministerium die Vertreter von etwa 40 Verbänden eingeladen, darunter 21 der Tabakwirtschaft und 19 aus dem Gesundheitsbereich. Die Gesundheitsorganisationen hatten gegen die ursprüngliche Absicht des Ministeriums, die Interessenvertreter der Tabakwirtschaft und Gesundheit gemeinsam anzuhören, Einspruch erhoben. Sie waren mit ihrem Einspruch erst erfolgreich, nachdem sie mehrheitlich mit einem Boykott der Veranstaltung gedroht hatten.

An der fast zweistündigen Anhörung zu den Gesundheitsaspekten der Gesetzentwürfe nahmen schließlich die Vertreter von zwölf Gesundheitsorganisationen* teil. Sieben der geladenen Organisationen hatten die Gelegenheit genutzt, dem Ministerium vorab in einer schriftlichen Stellungnahme ihre Zustimmungen, Kritiken und Änderungsvorschläge zu den Gesetzentwürfen mitzuteilen. In der Anhörung wurden genau diese Punkte zur mündlichen Erläuterung aufgerufen. Nach dem Eindruck des Vorsitzenden des ÄARG Prof. F. Wiebel haben die Einwände der Organisationen wenig gefruchtet. Die offensichtlichen Lücken in dem Gesetz seien, so lautete die Aussage des Ministeriumvertreters, regierungsinternen „Kompromissen“ geschuldet, an denen nicht mehr zu rütteln sei. Er zeigte sich aber bereit, einigen Kritiken der Gesundheitsorganisationen nachzugehen. Ob damit nur die Kritiker ruhig gestellt werden sollten oder eine ernste Absicht dahinter stand, wird erst die endgültige Fassung des Gesetzes zeigen. Als nächste Schritte werden die Entwürfe den verschiedenen „Ressorts“ zu einer erneuten Abstimmung vorgelegt und dann dem Kabinett zur Entscheidung zugeleitet.

Die Stellungnahme des ÄARG zu den Gesetzentwürfen ist unter www.aerztlicher-arbeitskreis.de zu finden. Die Stellungnahme der anderen Organisationen und Verbände soll demnächst von der Webseite des Ministeriums abrufbar sein.

* einschließlich der Nichtraucherinitiativen