03.06.2013

BundesadlerKanzleramt verhindert Tabakwerbeverbote

Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans (FDP) in ungewöhnlicher Deutlichkeit die Haltung des Bundeskanzleramtes zum Tabakwerbeverbot kritisiert. Die Bundesregierung komme ihrer Verpflichtung gegenüber dem WHO-Rahmen­abkommen zur Tabakprävention, die Tabakwerbung zu verbieten, nicht nach.

Das Rahmenabkommen, das von der Bundesregierung 2003 unterzeichnete wurde und 2005 in Kraft getreten ist, schreibt ein Verbot sämtlicher Tabakwerbung vor. Dies ignoriere die Bundesregierung, monierte die Drogenbeauftragte anlässlich einer Pressekonferenz am 29. Mai 2013 zur Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts 2013. Bisher hatte es den Anschein, als ob das Wirtschaftsministerium (FDP) die vorsichtigen Versuche der Ministerien für Gesundheit (FDP) und für Verbraucherschutz (CSU), das Abkommen umzusetzen, im Keim erstickt hätte.  Auf der Pressekonferenz stellte sich heraus, dass es das Kanzleramt ist, das alle Versuche, die Plakatwerbung für Zigaretten und die Kinowerbung komplett zu verbieten, unterbunden hat. (http://www.fr-online.de/politik/gesundheitsschutz-kanzleramt-verteidigt-tabakwerbung,1472596,22898708.html)

(Siehe auch PM des ÄARG zum Weltnichtrauchertag.)