- Vorbeugung
und Bekämpfung der Gesundheitsgefahren durch
Rauchen und Passivrauchen
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- Aufklärung und Beratung, vor allem zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen,
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- Koordinierung aller Bemühungen zur Verhinderung von Gesundheitsschäden
durch Rauchen und Passivrauchen
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- Beratung der Politik in allen Fragen, die Schäden und Nachteile des
Rauchens und des Passivrauchens betreffen
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- Hilfe für entwöhnungswillige Raucher
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- Einflussnahme auf die politische und öffentliche Meinungsbildung, um die Belästigung und gesundheitlichen Gefahren des
Rauchens und des Passivrauchens zu verdeutlichen
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- Die genannten Ziele werden hauptsächlich verwirklicht durch Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien der Gesundheitspolitik, durch Medienarbeit, Informationsveranstaltungen, Erstellen von Material zur Aufklärung
über Schäden des Rauchens und Passivrauchens
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- Verringerung des Tabakkonsums
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- Mitarbeit bei der Umsetzung der "Handlungsempfehlungen für eine wirksame Tabakkontrollpolitik
in Deutschland" des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg (s. www.dkfz.de, bitte dort
"Rauchfrei 2000" anklicken, dann s. links oben)
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Was fordert der ÄARG?
Umfassender Gesundheitsschutz für Nichtraucher und Raucher.
Insbesondere Kinder und Jugendliche sind vor den Einwirkungen und
Folgen des nicht nur belästigenden, sondern gesundheitsschädlichen
Tabakrauchs zu schützen. Dies beinhaltet u.a.:
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- umfassender Nichtraucherschutz an allen Arbeitsplätzen, an denen sich Nichtraucher aufhalten
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- rauchfreie öffentliche Gebäude, insbesondere Krankenhäuser, Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Behörden mit Publikumsverkehr
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- rauchfreie öffentliche Verkehrsmittel und Rauchverbot an Haltestellen aller öffentlichen Verkehrmittel
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- Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes, u.a. Verbot des Rauchens von Erwachsenen in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, vor allem in Innenräumen
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- Heraufsetzung des Alters für den erlaubten Rauchbeginn
von 16 auf 18 Jahre, Abschaffung von Zigarettenautomaten,
Verhinderung des Zugriffs auf Zigarettenautomaten durch Kinder und Jugendliche
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- Gesundheitsunterricht in Kindergärten,
Kindertagesstätten und Schulen mit dem Ziel, das Rauchen zu verhindern bzw.
Kinder und Jugendliche vom Nichtrauchen zu überzeugen
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- Verbot des Rauchens in Restaurants, Gaststätten, Cafés, Eisdielen etc., falls dort kein wirksamer Nichtraucherschutz bzw. eine strikte Trennung von Nichtrauchern
und Rauchern z.B. durch rauchdichte Abtrennung vorhanden ist
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- rauchfreie Freizeiteinrichtungen, Kultur- und Sportstätten
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- drastische Erhöhung der Preise für Tabakwaren
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- zweckgebundene Förderung aus der Tabaksteuer für Vorsorgemaßnahmen
und Aufklärung über das Rauchen und das Passivrauchen
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- umfassendes Verbot der Tabakwerbung und des direkten und
indirekten Sponserings durch die Tabakwarenindustrie
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- Verbot von Spenden und finanziellen Zuwendungen der Tabakwarenindustrie an Politiker,
politische Parteien sowie deren Firmen und Vereinigungen
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- Verbot der Subventionierung des Tabakanbaus in Deutschland und in der EU
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- rauchfreie Medien (Fernsehen, Zeitungen, Zeitschriften etc.), das heißt keine Tabakwarenreklame, keine sichtbaren Tabakprodukte- und Markennamen inkl. Zigarettenschachteln und vor allem keine rauchenden Personen in Filmen,
Sendungen und Beiträgen, auch in den Printmedien jeder Art.
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