02.12.2014

§ unter der LupeStellungnahme des ÄARG zum §5 der Arbeitsstättenverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Herbst dieses Jahres "in aller Stille" einen Entwurf für die Änderung des § 5 zur Arbeitsstättenverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor dem Passivrauchen verfasst. Dieser sogenannte Referentenentwurf ist bereits vom Kabinett verabschiedet worden und liegt jetzt dem Bundesrat zur Beratung vor. Wie der beiliegenden Stellungnahme des ÄARG zu entnehmen ist, bringt die von der Bundesregierung beschlossene Änderung für die Beschäftigten keine Verbesserung, bewirkt aber vor allem, dass die veraltete, mangelhafte Verordnung weiterhin gültig ist.

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