Meilensteine der Tabakprävention

In nachfolgender Zusammenstellung werden gesetzliche Regelungen, Rechtspositionen, Erkenntnisse und Aktivitäten mit Relevanz zum Rauchverhalten, Nichtraucherschutz und zum Schutz vor elektronischen Dampf-/Rauchprodukten in der Bundesrepublik Deutschland rückblickend in chronologischer Reihenfolge aufgelistet. Die Datensammlung, die ursprünglich für das „Forum Rauchfrei“ begonnen wurde, wird fortlaufend ergänzt. Hinweise auf Datenlücken, Anregungen sowie Kritik werden unter dem Stichwort „Meilensteine“ erbeten.

Verfasser: Dr. Jörn Reimann

Zuletzt aktualisiert: 19.11.2021

Hessen novelliert Landesnichtraucherschutzgesetz

10. November 2021

Ein landesweites Rauchverbot auf Spielplätzen, die Streichung von Ausnahmeregelungen in Festzelten sowie die Einbeziehung von E-Zigaretten und Tabakerhitzern in das überarbeitete Gesetz stellen die wesentlichen Änderungen dar. Unberücksichtigt blieben u. a. Forderungen nach rauchfreier Gastronomie und von Spielbanken, erweiterten rauchfreien Örtlichkeiten im Freizeit- und Sportbereich für Kinder und Jugendliche sowie die Streichung von Ausnahmetatbeständen vom Rauchverbot bei geschlossenen Gesellschaften.


Tabaksteuergesetz „modernisiert“

10. Juni 2021

Gegen die Stimmen der Opposition bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen wird das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) im Bundestag verabschiedet. Gem. einem nachfolgenden Spiegelbeitrag wurde es unter Federführung des Finanzministers Olaf Scholz in enger Abstimmung mit Tabaklobbyisten ohne Anhörung von Gesundheitseinrichtungen und Tabakgegnern erstellt. Es sieht für die Jahre 2022-2026 im Sinne der Tabakindustrie nur eine moderate Steuererhöhung von 10 bis 15 Cent pro Schachtel/Jahr und eine drastische erstmalige Besteuerung von den weniger gesundheitsschädlichen Liquids für E-Zigaretten vor. Das Gesetz begünstigt damit letztlich den Tabakzigarettenkonsum.


„Umfassendes“ Tabakwerbeverbot endlich beschlossen

02. Juli 2020

Vier Jahre nach dem Beschluss des Bundeskabinetts und sechzehn Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes zum WHO-Tabakrahmenübereinkommen hat der Bundestag gegen die Stimmen von FDP und bei Enthaltung der AFD als letztes EU-Land den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz „zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ (Drucksache 19/19495) beschlossen. Allerdings bleibt es bzgl. der Werbebeschränkungen weit hinter eingebrachten Forderungen zurück. Die Umsetzung beginnt stufenweise 2021 mit einem Verbot von Kinowerbung vor Filmen für Kinder und Jugendliche und bzgl. der Verteilung von Gratisproben auf Festivals. 2022 folgt ein Plakatverbot für Tabakzigaretten, 2023 für Tabakerhitzer und 2024 für E-Zigaretten. Außenflächen des Fachhandels sind ohne konkrete Definition des Fachhandels von Werbeverboten ausgenommen. Auch Sponsoring bleibt weiterhin erlaubt.


Votum für E-Dampfverbot im ÖPNV

28. Februar 2018

Auf Initiative des ÄARG wirbt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in seinem Rundschreiben Nr.7/2018 bei den Mitgliedsunternehmen für eine wirksame Umsetzung eines E-Dampfverbots auf Bahnsteigen und in Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Rückfragen bei Verkehrsunternehmen ließen hierfür jedoch wenig Bereitschaft erkennen, was die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung unterstreicht.


Bundesratsbeschluss zu Schockbildern umgesetzt

19. Mai 2017

Nach vorausgegangenen Protesten bzgl. verdeckter Schockbilder und Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln beim Tabakverkauf bestätigt der Bundesrat die Gesetzwidrigkeit der Vorgehensweise. Warnhinweise müssen auch zum Zeitpunkt „des Anbietens zum Verkauf“ zu sehen sein, heißt es in einem Zusatz zur Tabakerzeugnisverordnung. Damit sind die Verwendung von Product-Cards in Verkaufsstellen und Zigarettenautomaten aktueller Prägung nicht zulässig. Die diesbezügliche zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt ohne Übergangsfrist. Der Deutsche Zigarettenverband hat bereits nach dem Bundesratsbeschluss Klage angekündigt.


Verzögerte Novelle der Arbeitsstättenverordnung in Kraft

03. Dezember 2016

Die bereits vor zwei Jahren vom Bundesrat beschlossene Novelle, die anschließend auf Arbeitgeberdruck vom Kanzleramt gestoppt, erneut überarbeitet und im letzten Monat vom Parlament verabschiedet wurde, ist nunmehr in Kraft getreten, ohne dass zwischenzeitlich Bemängelungen am § 5 zum Nichtraucherschutz noch einmal zur Disposition standen. Damit dürften diesbezügliche Verbesserungen mit Blick auf die Gültigkeitsdauer vorausgegangener Fassungen auf absehbare Zeit realistisch nicht mehr erreichbar sein.


Bundesweit beachtete Rechtsstreitigkeiten zum Rauchen in der Wohnung beendet

28. September 2016

Nachdem bereits im Juni die langjährige Auseinandersetzung über ein Balkonrauchverbot durch den Tod der Beklagten ein vermutliches Ende gefunden hat, wurde nunmehr die vom BGH an das LG Düsseldorf (AZ: 23 S 18/15) zurückverwiesene Wohnungskündigung wegen Zigarettengerüchen im Hausflur aufgrund von Zeugenaussagen als nicht rechtmäßig abgewiesen.

Beide Vorgänge stellen keine Präzedenzfälle dar. Die Zulässigkeit des Rauchens in der Wohnung bleibt unstrittig. Beeinträchtigungen von Hausbewohnern sind im Einzelfall zu prüfen.


EU-Tabakrichtlinie umgesetzt

20. Mai 2016

Nachdem in letzter Minute ein namentlich nicht bekannter Tabakwarenhersteller mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist, gelten unbeschadet des noch ausstehenden Gerichtsurteils ab heute die Vorgaben der Richtlinie. Bereits produzierte Zigarettenschachteln ohne Schockbilder dürfen noch ein Jahr lang weiter verkauft werden.


BAG billigt verrauchten Arbeitsplatz im Spielcasino

10. Mai 2016

Wie in den beiden vorausgegangenen Instanzen wurde mit dem Revisionsurteil des Bundesarbeitsgerichtes (Az. 9 AZR 347/15) unter Hinweis auf § 5 (2) ArbStättV und Hessisches Nichtraucherschutzgesetz der Antrag eines Croupiers auf einen rauchfreien Arbeitsplatz zurückgewiesen.


Klagen gegen EU-Tabakrichtlinie abgewiesen

04. Mai 2016

Der EuGH hat die Klage Polens gegen das Verbot von Mentholzigaretten ab 2020, die der britischen Firma „Totally Wicked“ gegen Auflagen für E-Zigaretten und die der Firmen Philip Morris und BAT bzgl. einer Umsetzung der EU-Richtlinie in britisches Recht zurückgewiesen. Bestätigt wurden ferner die Größe von Warnhinweisen sowie Schockfotos und weitgehend identische Werbebeschränkungen für Tabak- und E-Produkte. Auch mit wahren Angaben, wie „Tabak aus ökologischem Anbau“ darf nicht mehr geworben werden. (Rechtssache: C-358/14, C-477/14, C-547/14)


Bundesrat billigt Tabakerzeugnisgesetz

18. März 2016

Gem. der ausgehandelten EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU stimmt der Bundesrat dem am 25. Februar von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu. Damit kann das Gesetz entsprechend der EU-Richtlinie zum 20. Mai 2016 in Kraft treten. Gegenüber dem ersten Entwurf wurde das Gesetz auf Druck der Tabakindustrie mehrfach „entschärft“. Eine von der Tabakindustrie geforderte Fristverlängerung bei der Umsetzung wurde jedoch abgelehnt. Allerdings fordert nunmehr der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung die Bundesregierung auf sich gegenüber der europäischen Kommission für eine 15-monatige Übergangsfrist zur Produktionsumstellungen der Hersteller bzgl. der Anbringung der neuen Warnhinweise auf Verpackungen für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse einzusetzen.


Bundesrat billigt die Ausweitung des Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetzes auf E-Produkte

26. Februar 2016

Der von der Bundesregierung beschlossene und vom Bundesrat gebilligte Gesetzesentwurf aus dem Bundesfamilienministerium erweitert das Abgabe- und Konsumverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche auf E-Zigaretten und E-Shishas jeglicher Art. Der Versandhandel ist eingeschlossen.


BGH-Urteile zum Rauchen im Wohnbereich

16. Januar/18. Februar 2015

Der BGH fällt zwei richtungweisende Urteile zum Rauchen im privaten Wohnbereich. Mit Urteil (V ZR 110/14) wird grundsätzlich das Recht auf einen zeitweise rauchfreien Balkon gestärkt. Allerdings muss in jedem Einzelfall der Grad der Geruchsbelästigung oder Gesundheitsbeeinträchtigung festgestellt werden. Sofern also zwischen streitenden Mietparteien keine einvernehmliche Einigung über rauchfreie Zeiten erzielt werden kann, bleibt die konkrete Gestaltung den Instanzgerichten vorbehalten.

Mit nachfolgendem Urteil (VIII ZR 186/14) zur Zurückweisung einer fristlosen Wohnungskündigung wegen Zigarettengerüchen im Hausflur aus einer Mietwohnung folgt der VIII Zivilsenat dem Tenor der vorausgegangenen Entscheidung, in dem er an die Vorinstanz zurück verweist, da diese es versäumt hat die erforderliche Feststellung über den Umfang der Zigarettengerüche zu treffen.


Nichtraucherschutz in Arbeitsstättenverordnung

19. Dezember 2014

Der Bundesrat ändert gem. Drucksache 509/14 der Bundesregierung in der ArbStättV § 5 (2), da die Ausschussempfehlung 509/14/1 keine Mehrheit fand und u. a. eine Stellungnahme des ÄARG unberücksichtigt blieb. Mit der neuen Formulierung ist eine Klarstellung beabsichtigt. Ein höheres Schutzniveau beim betrieblichen Nichtraucherschutz wird dadurch nicht erkennbar.


E-Zigarette ist kein Medizinprodukt

20. November 2014

In drei Revisionsverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht heute darüber entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten keine Arzneimittel sind und dementsprechend die E-Zigarette kein Medizinprodukt, da sie nicht unter die arzneimittel- und medizinproduktrechtliche Vorschriften fällt. (BVerwG 3 C 25.13) Somit bleibt die E-Zigarette bis zur nationalen Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie frei verkäuflich.


E-Zigarette fällt nicht unter die gegenwärtigen Rauchverbote

04. November 2014

Da in E-Zigaretten kein Tabak verbrannt wird, Gesundheitsgefahren für Dritte durch Passivinhalation bislang nicht ausreichend belegt sind und bei der Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes 2013 in NRW der Gesetzgeber zwar E-Zigaretten einbeziehen wollte, den Gesetzeswortlaut aber nicht entsprechend geändert hat, gilt nach dem Urteil (Az.: 4 A 775/14) des Oberverwaltungsgerichts Münster das gegenwärtige Rauchverbot nicht für E-Produkte. Damit widerspricht das OVG auch einer entgegengesetzten Meinung der Bundesregierung. Revision gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil ist nicht zugelassen. Allerdings kann die Stadt Köln als Klägerin noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Unbeschadet des Urteils können Rauchverbote für E-Zigaretten natürlich weiterhin im Rahmen des Hausrechts ausgesprochen werden.


EU-Ministerrat verabschiedet neue Tabakproduktrichtlinie

14. März 2014

Nachdem bereits im letzten Monat das EU-Parlament der Neuregelung zur Tabakrichtlinie zugestimmt hat, müssen mit der aktuellen Entscheidung des Ministerrats die Mitgliedsländer die Richtlinie in Zweijahresfrist umsetzen. Kernpunkte sind, dass zwei Drittel der Zigarettenpackungen mit Warnhinweisen bzw. Schockbildern versehen werden müssen, Aromastoffe verboten sind und nikotinhaltige E-Zigaretten frei verkäuflich bleiben, solange eine Konzentration von 20 mg/ml nicht überschritten wird. Mentholzigaretten müssen erst im Jahr 2020 aus dem Handel genommen werden.


EU-Gesundheitsminister einigen sich auf Novelle der Tabakproduktrichtlinie

21. Juni 2013

Schockbilder und Warnhinweise in einer Größe von 65% der Zigarettenpackungsoberfläche, ein Verbot aromatisierter Zigaretten, wie der Mentholzigarette, nach einer Übergangsfrist bis 2018 und ein Genehmigungsverfahren für nikotinhaltige E-Zigaretten prägen den Kompromiss der Gesundheitsministerkonferenz. Nicht mehrheitsfähig waren u. a. neutrale Verpackungen und ein Verbot von Slim-Zigaretten. Der Erhalt des bayerischen Schnupftabaks geht auf das Konto von Edmund Stoiber. Nun muss sich noch der Ministerrat mit dem EU-Parlament über die Regelungen einigen. EU-Gesundheitskommissar Toni Borg rechnet noch mit mindestens dreieinhalb Jahren bis zur Umsetzung der Richtlinie.


Rauchverbot auf Bremer Spielplätzen und in Festzelten

20. Juni 2013

Nach einem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft wird das Nichtraucherschutzgesetz aus dem Jahr 2008 um ein Rauchverbot auf Spielplätzen und in Festzelten erweitert. Es ist bis 2018 befristet und soll dann erneut überprüft werden. Das von den mitregierenden Grünen angestrebte generelle Gastronomierauchverbot ließ sich dagegen nicht durchsetzen.


Rigorose Nichtraucherschutznovelle in NRW in Kraft

01. Mai 2013

Gem. einem rot/grünen Mehrheitsbeschluss im Landtag vom 29.11.2012, mit dem sich die SPD bis zum Schluss schwer tat, gilt nach Bayern und dem Saarland ab dem 1. Mai 2013 nunmehr auch in NRW ein striktes Rauchverbot, von dem in der Gastronomie nur echte geschlossene, private Veranstaltungen ausgenommen sind. Nach massiven Protesten von Karnevals- und Schützenvereinen sowie Wirten, die neuen Regelungen durch ein Volksbegehren zu Fall zu bringen, erklärt sich die Gesundheitsministerin im Juni bereit, das Gesetz nach einem Jahr auf seine Folgen zu überprüfen.


Kein Durchbruch bei der Passivraucherschutznovelle in Hamburg

14. Mai 2012

Bei der aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil erforderlich gewordenen Neuregelung zum Schutz vor Passivrauch konnte sich die Gesundheitssenatorin mit ihrer Forderung nach einem klaren absoluten Rauchverbot nicht durchsetzen. Damit sind nunmehr in der Speisegastronomie auch wieder getrennte Raucherräume zulässig. Allerdings müssen diese nach einer noch zu beschließenden Verordnung hermetisch abgedichtet sein.


Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz verfassungswidrig

21. Februar 2012

Die bisherige Regelung, die abgetrennte Raucherräume in der Schank- aber nicht in der Speisegastronomie zuließ, wurde vom Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und die garantierte Berufsausübungsfreiheit als verfassungswidrig eingestuft. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung sind damit auch in der Speisegastronomie wieder abgetrennte Raucherräume zulässig.


Berliner Volksinitiative erfolgreich und doch gescheitert

20. Juni 2011

Die vom Forum Rauchfrei initiierte und Verbündeten durchgeführte Volksinitiative „Frische Luft für Berlin“ erreichte zwar die erforderliche Stimmenzahl um im Abgeordnetenhaus angehört zu werden ohne jedoch im Parlament Mehrheiten für Verbesserungen beim Nichtraucherschutz zu finden.


Saarländische Gastronomie nun auch rauchfrei

28. März 2011

Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes gilt in der Gastronomie ein grundsätzliches Rauchverbot. Noch bis zum 1. Dezember 2011 sind davon Betriebe mit einer Übergangsregelung für Nebenräume ausgenommen.


Torpedierungsversuche beim neuen Gesundheitsschutzgesetz in Bayern

August 2010

Drei eingereichte Verfassungsbeschwerden gegen das generelle Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie werden unter Hinweis auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 2008 als unbegründet zurückgewiesen.

Mit Vollzugshinweisen für die Kreisverwaltungsbehörden schafft Gesundheitsminister Söder jedoch für „echte geschlossene Gesellschaften“ (z. B. Familienfeiern) neue Ausnahmen beim Rauchverbot in der Gastronomie. Der Versuch dagegen eine einstweilige Anordnung zu erwirken wird vom bayerischen Verfassungsgerichtshof mit der Begründung verworfen, es handele sich hierbei nur um interpretierende Hinweise ohne rechtsatzmäßige Verbindlichkeit.

Darüber hinaus sind Klage und Erlass auf Antrag einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz durch drei Betreiber von Shisha-Lokalen anhängig. Beantragt ist die Feststellung auf Nichtigkeit des Gesetzes wegen Nichtbeachtung diverser Formalien und Nichtvereinbarkeit mit der bayerischen Verfassung. Das Anliegen wird sowohl vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als auch vom Bundesverfassungsgericht verworfen.


Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern erfolgreich

04. Juli 2010

Der in Folge zum Volksbegehren von den gleichen Akteuren durchgeführte Volksentscheid wird trotz eines übermäßigen finanziellen Aufgebots der Kontrahenten mit 61% bei einer Wahlbeteiligung von 37% überzeugend gewonnen. Damit erhält das Gesundheitsschutzgesetz in 1. Fassung unter Streichung der Ausnahmeregelungen für Raucherclubs zum 1. August seine Gültigkeit zurück und beschert Bayern als einzigem Bundesland eine vollkommen rauchfreie Gastronomie.


Rigoroser Saarländischer Nichtraucherschutz zunächst ausgebremst

01. Juli 2010

Aufgrund einer unabdingbaren Koalitionsforderung von Bündnis 90/Die Grünen und gegen den erbitterten Widerstand von SPD und Linken hatte die Jamaikakoalition bereits im Februar das bislang strengste Nichtraucherschutzgesetz nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil beschlossen. Danach sollen Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie bis November 2011 nur noch in Lokalen möglich sein, in denen bereits vorher in Rauchernebenräume investiert wurde. Aufgrund dreier Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof wurde ein Inkrafttreten des Gesetzes bereits am 21.06.2010 per einstweilige Anordnung verhindert.

Bereits im Januar hat Hamburg in seiner Gesetzesnovelle durch einen Ausschluss der Verabreichung von zubereiteten Speisen in Raucherräumen eine partielle Verbesserung des Nichtraucherschutzes erzielt.


Thüringen weicht als letztes Bundesland sein Nichtraucherschutzgesetz auf

17. Juni 2010

Die Regierungsfraktion von CDU/SPD in der thüringischen Landesregierung hat mit Blick auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2008 heute ebenfalls das Landesnichtraucherschutzgesetz durch diverse Ausnahmen im gastronomischen Bereich verschlechtert.


Raucherpolizei und Schauprozesse

27. Januar 2010

Mit zweimonatiger Verspätung wird die für den Nichtraucherschutz kontraproduktive EU-Empfehlung (2009/C 296/02) über rauchfreie Umgebungen von der Presse aufgegriffen. Gegenstand der Kritik sind im Anhang der Empfehlung vorgesehene Kontrollen durch „Durchsetzungsbeauftragte“ sowie „rigorose und zügige Maßnahmen“ gegen prominente Rauchverbotsignoranten. Das EU-Papier wurde von der WHO erstellt und von den EU-Gesundheitsministern angeblich „ungelesen“ durchgewinkt.


Bayerisches Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ erfolgreich

03. Dezember 2009

Das von der bayerischen ÖDP initiierte und einer Vielzahl von Initiativen, Organisationen und Vertretern aller Parteien unterstützte Volksbegehren, welches die Wiederinkraftsetzung des bayerischen Nichtraucherschutzgesetzes in seiner ersten Version ohne das Schlupfloch der Raucherklubs zum Ziel hatte, war bei einer erforderlichen Wahlbeteiligung von 10% mit 13,9% erfolgreich. Damit muss die Landesregierung dem Anliegen Folge leisten oder bis zum Juli 2010 einen Volksentscheid durchführen.


Trotz Vertrag von Lissabon keine Fortschritte beim EU-Nichtraucherschutz erkennbar

01. Dezember 2009

Der nunmehr in Kraft getretene Vertrag von Lissabon räumt über Artikel 168 (5) die Möglichkeit ein, Maßnahmen zu erlassen, die unmittelbar den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor Tabakkonsum und Alkoholmissbrauch zum Ziel haben. Überwiegend werden unter diesen Maßnahmen jedoch keine gesetzlichen Regelungen gesehen. Unstrittig ist dagegen eine EU-Gesetzgebungskompetenz beim Arbeitsschutz. Auf einem Treffen der EU-Gesundheits- und Sozialminister wurde ohne Verbindlichkeit für die Mitgliedsländer beschlossen, dass es bis 2012 in allen EU-Mitgliedstaaten Gesetze zum Schutz vor Tabakrauch am Arbeitsplatz sowie in öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln geben soll. Das EU-Parlament hat wenige Tage zuvor europaweite einheitliche gesetzliche Nichtraucherschutzregelungen abgelehnt.


Bundesverfassungsgerichtsurteil – Pyrrhussieg für Raucher?

30. Juli 2008

Mit der für alle Bundesländer richtungweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist zwar das Rauchverbot in der getränkeorientierten Einraumgastronomie und in Diskotheken unter bestimmten Randbedingungen faktisch aufgehoben, andererseits sind die Länder aufgefordert bis zum 31.12.2009 ihre Nichtraucherschutzgesetze zu novellieren. Dabei wird ausdrücklich ein Verzicht auf Ausnahmetatbestände beim Rauchverbot als eine verfassungskonforme Möglichkeit benannt.


Landesnichtraucherschutzgesetze komplett

01. Juli 2008

Mit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes in Thüringen, der Gastronomieregelung in NRW sowie der Anwendbarkeit der Bußgeldvorschriften in allen Bundesländern, deren Gesetze entsprechende Vorgaben enthalten, ist der Prozess der Gesetzgebung zunächst formal abgeschlossen. Das für Ende dieses Monats erwartete richtungweisende Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Gastronomierauchverboten sowie die vielfache Kritik an den unterschiedlichen Ausnahmen zum Rauchverbot in den einzelnen Bundesländern lassen jedoch einen weiteren Handlungsbedarf erkennen.


Erste Landesnichtraucherschutzgesetze in Kraft

01. August 2007

Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern setzen ab heute die ersten gesetzlichen Regelungen beim Nichtraucherschutz auf Landesebene in Kraft. Alle legitimieren zusätzliche Raucherräume in der Gastronomie, Ausnahmen vom Rauchverbot sind u. a. auch in Krankenhäusern möglich und in Baden-Württemberg haben Schulen sogar die Möglichkeit eigenständig über ein Rauchverbot zu entscheiden. Damit werden der befürchtete Flickenteppich und letztlich unzureichende Regelungen sichtbar.


Bundesnichtraucherschutzgesetz kann in Kraft treten

06. Juli 2007, Berlin

Nachdem der Bundestag bereits am 25. Mai 2007 den vorliegenden Gesetzentwurf mit nur marginalen Veränderungen ohne Berücksichtigung der Kritik aus der Expertenanhörung beschlossen hat, kann durch die heutige Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zum 1. September 2007 in Kraft treten. Es regelt die Rauchverbote in allen Einrichtungen des Bundes, öffentlichen Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen der Eisenbahnen.


Entwurf zum Bundesnichtraucherschutzgesetz bei Anhörung zerrissen

09. Mai 2007, Berlin

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss wird der vorliegende Gesetzentwurf nahezu einstimmig von den eingeladenen Sachverständigen als unbrauchbar zurückgewiesen. Kernpunkte der Kritik sind das weiterhin unverbindliche Rauchverbot gem. Arbeitsstättenverordnung und die unveränderte Ausnahmeregelung für Arbeitsräume mit Publikumsverkehr.


Weitgehend wertlose Beschlüsse zum Rauchverbot auf Landesebene

23. März 2007, Berlin

Auf der Berliner Ministerpräsidentenkonferenz wurde zwar Einigung über einen ausnahmslosen Nichtraucherschutz in Kindergärten, Schulen, Behörden, Theatern, Diskotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln erzielt, nicht jedoch in der Gastronomie. Fast ein drittel der Bundesländer wollen den Vorreitern Niedersachsen und NRW folgen und das Rauchen auf unterschiedlichen Ebenen weiterhin zulassen. Hiergegen formiert sich nicht nur Widerstand von Nichtraucherinitiativen und Gesundheitsorganisationen. Berlins Regierender Bürgermeister erwägt eine Bundesratsinitiative und die Initiatoren des Gruppenantrags um Lothar Binding einen modifizierten Antrag auf der Arbeitsschutzebene bzw. der Gesundheitsprophylaxe.


Freiwillige Selbstverpflichtung mit Gaststättenverband gescheitert

26. Februar 2007, Berlin

Die Zielvorgaben des DEHOGA von 2005 sind grundsätzlich gescheitert, erklärt die Bundesdrogenbeauftragte und fordert ein gesetzliches Rauchverbot ohne Sonderregelungen.


Bundeseinheitliches Rauchverbot vorerst gescheitert

Dezember 2006, Berlin

Der nach monatelangem Ringen erreichte Kompromissvorschlag einer Koalitionsarbeitsgruppe, wurde unmittelbar nach Veröffentlichung vom Justiz- und Innenministerium wegen angeblich fehlender Bundeskompetenz für weitreichende Rauchverbote verworfen. Auf der am 13.12. im Kanzleramt einberufenen Ministerpräsidentenkonferenz wurden Eckpunkte bekannt gegeben, wonach es ein gesetzliches Rauchverbot in Bundeseinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln geben sowie der Tabakwarenverkauf auf 18 Jahre heraufgesetzt werden soll. Rauchverbote in Gaststätten, Schulen, Krankenhäusern und anderen Kommunalen-/Ländereinrichtungen sollen bis Ende März 2007 auf Landesebene geregelt werden. Eine diesbezügliche ländereinheitliche Regelung wird allgemein als unmöglich angesehen. In diesem Fall wollen die Initiatoren des Gruppenantrags diesen wieder reaktivieren.


Umfassendes Öffentliches Rauchverbot wieder fraglich

27. September 2006, Berlin

Nachdem Mitte diesen Jahres nicht nur prominente Befürworter, wie Bundeskanzlerin Merkel und Minister Seehofer, sich für einen umfassenden öffentlichen Nichtraucherschutz ausgesprochen haben, bleibt beim heutigen ersten Treffen der Parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD mit Gesundheitsexperten beider Fraktionen eine Gaststättenregelung strittig. Die SPD will an ihrem Gruppenantrag festhalten, der allerdings bislang nur von ca. 140 Abgeordneten überwiegend aus SPD und Linkspartei unterzeichnet wurde. Die Union will das Gaststättenrauchverbot nicht mittragen. Die weitere Vorgehensweise einschließlich eines Zeitplans bleibt unklar.


Neue Impulse zur Eindämmung des Tabakkonsums

Mai/Juni 2006, Berlin, Dessau

Nachdem aus Brüssel ein Unterliegen der Bundesregierung im anhängigen Verfahren gegen die EU-Tabakwerberichtlinie signalisiert wurde, bringt Gesundheitsminister Seehofer den Gesetzesentwurf der Vorgängerregierung wieder ein.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Binding initiiert einen neuen interfraktionellen Gruppenantrag zum Schutz vor Tabakrauch, ohne jedoch eine Gesetzesvorlage zu liefern, sondern nur durch Forderungen an die Bundesregierung. Dies hält die Bundestagsfraktion der Grünen nicht für ausreichend und legt deshalb ein eigenes Eckpunktepapier vor.

Unter dem Titel „Tabakwerbung verbieten und Prävention stärken“ hatte die Fraktion DIE LINKE bereits einen Monat zuvor ein ähnliches Papier vorgestellt.

Schließlich fasst die Ländergesundheitsministerkonferenz auf ihrer 79. Sitzung in Dessau einstimmig, aber weitaus unverbindlich, einen Beschluss zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Deutschland.


Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko

07. Dezember 2005, Heidelberg

Anlässlich der 3. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle veröffentlicht das Deutsche Krebsforschungszentrum eine Studie, die erstmalig das Ausmaß der Schädigung durch Passivrauchen in Deutschland umfassend darstellt. Danach liegt die Zahl der jährlichen Passivrauchtoten allein durch häusliche Exposition bei über 3.300.


Aspekte zum betrieblichen Nichtraucherschutz

November 2005, Berlin

In einem Zeitschriftenbeitrag wird die Entwicklung zum betrieblichen Nichtraucherschutz aufgezeigt.


Ende der Steuervergünstigung für Zigaretten-Sticks

10. November 2005, Brüssel

Nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Zigaretten-Sticks nunmehr wie normale Zigaretten versteuert werden, was sie für Raucher uninteressant macht und vermutlich das Aus für diese Produkte bedeutet. Wann und mit welchen Übergangsfristen das Urteil in deutsches Recht übergeführt wird, ist gegenwärtig unbekannt.


Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zum Tabakgesetz

18. Mai 2005, Berlin

Hinsichtlich der bis zum 31. Juli 2005 befristeten Umsetzung der EU-Richtlinie über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen in nationales Recht wird der vom Verbraucherministerium vorgelegte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes beschlossen. Die seit dem 09.09.2003 anhängige Klage der Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof gegen die Richtlinie entbindet nicht von der Umsetzung.


Vereinbarung zwischen Gaststättenverband und Bundesgesundheitsministerium (BMGS)

02. März 2005, Berlin

In einer freiwilligen Selbstverpflichtung will der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) mit einer Stufenregelung bis zum Jahr 2008 in seinen Mitgliedsbetrieben einen verbesserten Nichtraucherschutz für Gäste und Beschäftigte des Gastgewerbes erreichen. Das BMGS verzichtet für die Dauer der Regelung auf Initiativen zur Einführung eines gesetzlichen Rauchverbots in der Gastronomie. Von Nichtraucherinitiativen wird die Vereinbarung als unwirksam und kontraproduktiv zurückgewiesen.


Hessen verbietet das Rauchen in Schulen per Gesetz

10. Januar 2005, Frankfurt/Main

Nach Berlin, wo bereits im vergangenen Jahr per Erlass ein Schulrauchverbot eingeführt wurde, setzt Hessen als erstes Bundesland nunmehr ein Verbot auf gesetzlicher Ebene im neuen Landesschulgesetz [§ 3 (9)] um. Ab August 2005 sollen Verstöße geahndet werden. Weitere Bundesländer wie Niedersachsen, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen planen ebenfalls gesetzliche Schulrauchverbote.


Ratifizierung des Tabakrahmenübereinkommens

16. Dezember 2004, Berlin

Nachdem die Entwurfsfassung des Gesetzes zu dem Tabakrahmenübereinkommen bereits am 19.11.04 gegen die Stimmen der FDP ohne Änderung vom Bundestag angenommen wurde, erfolgte nun die Ratifizierung der Tabakkonvention durch die Bundesregierung. Das Übereinkommen tritt vertragsgemäß neunzig Tage später, also im März 2005, in Kraft.


Änderungsentwurf des Vorläufigen Tabakgesetzes sieht ein Tabakwerbeverbot vor

07. Dezember 2004

Sollte die Bundesregierung in der anhängigen Klage um ein EU-Tabakwerbeverbot scheitern, soll der vorliegende und bereits mit anderen Ressorts abgestimmte Gesetzesentwurf am 31.07.2005 in Kraft treten. Damit gilt mit nur geringen Ausnahmen ein umfassendes Tabakwerbeverbot.


Nichtraucherschutz an neuer Stelle in der Arbeitsstättenverordnung

12. August 2004, Bonn

Auf der Grundlage von § 18 Arbeitsschutzgesetz und unter Berücksichtigung von EU-Vorgaben wird die Arbeitsstättenverordnung in neuer Struktur erlassen. Die Regelungen zum betrieblichen Nichtraucherschutz sind davon nur insoweit betroffen, dass sie sich textgleich zur letzten Fassung nunmehr in § 5 befinden.


Kleinstverkaufsmengen für Zigaretten gesetzlich festgelegt

09. Juli 2004, Berlin

Um u. a. dem dramatischen Anstieg des Rauchens von Jugendlichen zu begegnen beschließt der Deutsche Bundestag nach nur halbjähriger Vorbereitung ein „Gesetz zum Schutz junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums“. Darin wird die Kleinstverkaufsmenge von Zigaretten auf nicht weniger als 17 Stück festgelegt und die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken untersagt. Das Gesetz, welches bereits zum 1.7.2004 in Kraft treten sollte, wird zunächst durch die Unionsmehrheit im Bundesrat blockiert. Der Bundestag weißt in seiner 120. Sitzung den Einspruch der Länderkammer zurück. Das Gesetz tritt zum 1.7.04 in Kraft.


Rauchverbot an Berliner Schulen

17. Juni 2004, Berlin

Als erstes Bundesland beschließt Berlin ein generelles Rauchverbot an Schulen. Ein diesbezüglicher von 75 Abgeordneten unterzeichneter interfraktioneller Gruppenantrag, eingebracht von Claudia Hämmerling (Bündnisgrüne), wird in namentlicher Sofortabstimmung (65:55, bei 6 Enthaltungen) beschlossen. Ein von der FDP initiierter Gegenantrag, die Schulen selbst über ein Rauchverbot entscheiden zu lassen, fand ebenso wenig eine Mehrheit, wie der Versuch der PDS-Fraktion einer Überweisung beider Anträge in den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport. Die Umsetzung des Rauchverbots erfolgt am 14.07.04 durch Rundschreiben der zuständigen Senatsverwaltung.


Bundeskabinett verabschiedet Gesetz zum Tabakrahmenübereinkommen

28. April 2004, Berlin

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf wird zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und anschließend dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt um letztlich die Tabakrahmenkonvention in nationales Recht umzusetzen.


Erhöhung der Tabaksteuer

17. Dezember 2003, Berlin

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf eine stufenweise Erhöhung der Tabaksteuer um jeweils 1,2 Cent pro Zigarette zum 1. März und 1. Dezember 2004 sowie zum 1. September 2005 geeinigt. Damit bleibt die Steuererhöhung weit hinter dem ursprünglichen Regierungsentwurf zurück, der neben einer Erhöhung um insgesamt 4,5 Cent pro Stück in kürzeren Zeiträumen auch eine Anhebung der Steuer auf die übrigen Tabakprodukte vorsah. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen die gesetzlichen Krankenkassen von versicherungsfremden Leistungen, wie Mutterschaftsgeld, entlasten.


1. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle

11. Dezember 2003, Heidelberg

In einer Deklaration zu der unter der Federführung des Deutschen Krebsforschungszentrums stehenden Konferenz werden an die Bundesregierung vier Forderungen zu einer gesundheitsrelevanten Tabakpolitik gerichtet. Diese beinhalten Modalitäten zur Tabaksteuererhöhung, die vorbehaltlose Ratifizierung der WHO-Tabakrahmenkonvention, die Ablehnung von Geldern der Tabakindustrie zur Prävention und die Einrichtung einer Bundesstelle für Tabakkontrolle. Der Konferenzzyklus wird jährlich fortgesetzt.


Gescheiterte Klage gegen Zigarettenindustrie

14. November 2003, Arnsberg

Die 2. Zivilkammer des LG Arnsberg hat die erste deutsche Klage eines schwerkranken Rauchers gegen Reemtsma mit fehlenden Erfolgsaussichten abgewiesen – „Raucher sind für ihr Handeln selbst verantwortlich und können es nicht auf den Zigarettenproduzenten abwälzen.“ Ermöglicht wurde die Klage nur durch Versäumnisse der Rechtsschutzversicherung des Klägers.


Unterzeichnung der Tabakrahmenkonvention (FCTC)

24. Oktober 2003, New York

Für die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet der Botschafter die Tabakrahmenkonvention. Damit zählen mittlerweile über 70 Staaten zu den Unterzeichnern. Drei davon haben das Übereinkommen bereits ratifiziert, für ein Inkrafttreten sind 40 Länder erforderlich. Die Parlamentarische Staatssekretärin und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, bekräftigt anlässlich der Unterzeichnung eine zügige Ratifizierung durch die Bundesrepublik.


Warnhinweise auf Zigarettenschachteln (Tabakprodukt-Verordnung)

01. Oktober 2003

Gegen die Umsetzung der Tabakproduktverordnung vom 20.11.2002 hat die Bundesregierung 24 Stunden zu spät geklagt. Damit ist die Verordnung seit Oktober in Kraft. Sie verpflichtet u. a. zum Druck von großflächigen Warnhinweisen auf der Vorder- und Rückseite von Zigarettenschachteln. Ab 1. Juli 2004 müssen Verpackungen ohne die neuen großen Warnungen vom Markt verschwunden sein. Die Verordnung resultiert aus der Umsetzung von EU-Recht und löst damit die auf das Jahr 1972 zurückgehende Tabakverordnung und nachfolgende Änderungen ab.


Finanzministerium klagt gegen EU-Tabakwerbeverbot

10. September 2003, Berlin

Die Bundesregierung erhebt Klage vor dem EuGH gegen das im Dezember 2002 von der EU erlassene weitreichende Tabakwerbeverbot, welches nur Kinowerbung und Plakate ausnimmt. Sie begründet ihre Klage primär mit Kompetenzüberschreitung der EU-Kommission. Bereits vor drei Jahren hatte das höchste EU-Gericht auf Betreiben der Bundesrepublik einen ersten Entwurf zum Tabakwerbeverbot als rechtlich fehlerhaft zurückgewiesen.


Aktionsplan Drogen und Sucht im Bundeskabinett verabschiedet

25. Juni 2003

Mit einem langfristig angelegten Aktionsplan des Gesundheitsministeriums soll auch die Volksdroge Tabak bekämpft werden. Nichtrauchen muss der Normalfall werden! Der Aktionsplan bleibt allerdings weitgehend unverbindlich im Vergleich zu einer mit der gleichen Zielsetzung verbundenen Konzeption der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die in „gesundheitsziele.de“ im Februar veröffentlicht wurde. Offen bleibt auch, inwieweit sich das Thema Tabak in dem in Vorbereitung befindlichen Präventionsgesetz explizit wieder finden wird.


Annahme der Tabakrahmenkonvention (FCTC)

21. Mai 2003, Genf

Trotz vorausgegangener erheblicher deutscher Widerstände wird die Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle – Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) durch die 192 Mitgliedsstaaten der WHO einstimmig angenommen. Die Konvention ist das erste Abkommen der Vereinten Nationen, das den Gesundheitsschutz durch ein Bündel unterschiedlicher Maßnahmen als vorrangiges Ziel benennt und die Gesundheitsschäden infolge des Tabakkonsums weltweit eindämmen soll. Zur Inkraftsetzung ist eine Ratifizierung von mindestens 40 Ländern erforderlich.


Neues Jugendschutzgesetz in Kraft

01. April 2003

Ein Rauchverbot und Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird mit § 10 JuSchG eingeführt. Zur technischen Umrüstung von Automaten gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2007.


Rauchen auf U-Bahnhöfen wird zur Ordnungswidrigkeit

01. Januar 2003

Die Inkraftsetzung der Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr ermöglicht es den Verkehrsbetrieben nunmehr bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot auf unterirdischen Bahnsteiganlagen ein Bußgeld in Höhe von 15 € zu erheben. Zuvor konnten die Verkehrsunternehmen nur ein privatrechtliches Verbot aussprechen, welches häufig unbeachtet blieb oder auch von den Unternehmen nicht verfolgt wurde. Das Rauchen in den Nichtraucherabteilen der Fahrzeuge stellt nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung bereits seit 1988 eine Ordnungswidrigkeit dar. In allen Fällen basieren die Rauchverbote auf Argumenten des Brandschutzes und der Sauberkeit.


WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle

2002, Heidelberg

Das bei der Deutschen Krebsforschungsstelle (dkfz.) angesiedelte Zentrum will einen Beitrag zu nationalen und internationalen Bemühungen um die Verringerung des Tabakkonsums leisten. Es operiert dabei in unterschiedlichen Aufgabenbereichen mit wechselnden Arbeitsschwerpunkten. Ein Ergebnis stellen die seit 2003 durchgeführten Konferenzen für Tabakkontrolle dar.


EU verbietet Tabakwerbung

02. Dezember 2002, Brüssel/Berlin

Gegen die Stimmen Deutschlands und Großbritanniens beschließen die EU-Verbraucherminister ab 31. Juli 2005 die Tabakwerbung in Zeitschriften, Zeitungen, im Internet und im Radio sowie Sponsoring von Großveranstaltungen europaweit zu untersagen. Die Bundesregierung hatte bereits vor zwei Jahren ein erstes EU-weites Werbeverbot vor dem EuGH zu Fall gebracht und erwägt nun erneut Klage zu erheben, da die EU nur Regeln für den grenzüberschreitenden Verkehr erlassen dürfe und somit mit dem Gesetz ihre Kompetenz überschreite.


Novellierung der Arbeitsstättenverordnung

03. Oktober 2002

Mit Veröffentlichung der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ... am 2. Oktober 2002 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil 1 Nr. 70 unter Artikel 7 auf Seite 3815 wird durch Änderung der Arbeitsstättenverordnung ein weitgehender Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz geschaffen. Ausgenommen bleibt die Gastronomie.


Vertrag zwischen dem BMG und der Zigarettenindustrie

20. März 2002, Berlin

In einem von allen namhaften Nichtraucherinitiativen und vielen Gesundheitseinrichtungen verurteilten Vertrag zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Verband der deutschen Cigarettenindustrie verpflichtet sich die Tabakindustrie der Bundesregierung gegenüber für Präventionsprojekte 11,8 Millionen Euro, verteilt über 5 Jahre, zu zahlen. Die Bundesregierung sagt im Gegenzug zu, mit entsprechenden Maßnahmen nicht die Zigarettenindustrie, deren Produkte oder den Zigarettenhandel zu diskriminieren oder den erwachsenen Raucher zu verunglimpfen. Ein Produkt dieser Vereinbarung wird die im August 2003 auf der „Weltkonferenz für Tabak oder Gesundheit“ in Helsinki heftig kritisierte Jugendanzeigenkampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).


Tabaksteuererhöhung zur Terrorbekämpfung

07. November 2001, Berlin

Der Finanzausschuss nimmt den Gesetzentwurf zur Finanzierung der Terrorbekämpfung in geänderter Fassung an. Nach Anhörung des Verbandes der Cigarettenindustrie, der im Falle einer einstufigen Anhebung um 2 Cent ca. 1000 Arbeitsplätze in der Tabakindustrie als gefährdet ansieht, erfolgt die Steuererhöhung nunmehr in zwei Stufen zu 1 Cent jeweils zum 1. Januar der beiden folgenden Jahre.


WHO-Aktion: Rauchfrei im Mai

Mai 2000, Heidelberg

Unter der Federführung des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg beteiligt sich Deutschland erstmalig an der seit 1994 in über einhundert Ländern stattfindenden Rauchstopp-Kampagne. Ziel ist es im Vorfeld des Weltnichtrauchertages Raucher über Geldpreise zu einem rauchfreien Leben zu motivieren. Nichtraucher können sich durch Unterstützung eines Rauchers bei der Entwöhnung ebenfalls beteiligen. Die Aktion wird im zweijährigen Rhythmus wiederholt.


Nichtraucherschutzgesetz scheitert im Bundestag

05. Februar 1998, Berlin

Nach einem ersten gesetzgeberischen Ansatz 1987 und zwei Versuchen 1992/94 einen gesetzlichen Nichtraucherschutz zu verankern, scheitert auch ein weiterer interfraktioneller Gesetzesantrag mit 335 gegen 255 Stimmen bei 34 Enthaltungen. Die federführenden Initiatoren des Gesetzesantrags gehören dem nächsten Bundestag nicht mehr an.


Bundesarbeitsgerichtsurteil

17. Februar 1998

Aus dem BAG-Urteil, Az: 9 AZR 84/97, kann ein Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz bei gesundheitlicher Vorschädigung und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber abgeleitet werden. Ein Vergleichsurteil für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes aus 1984 baut nicht auf einer gesundheitlichen Vorschädigung auf.


Tabakurteil des Bundesverfassungsgerichts

1997

Zitat:„Das Rauchen tötet mehr Menschen als Verkehrsunfälle, AIDS, Alkohol, illegale Drogen, Mord und Selbstmorde zusammen. Zigarettenrauchen ist in den Industrieländern die häufigste und wissenschaftlich am deutlichsten belegte Einzelursache für den Krebstod. (…) Im übrigen käme als Maßnahme, … den bedenkenlosen Tabakkonsum einzudämmen, vor allem ein Werbeverbot in Betracht.“ (NJW 1997, Heft 43, Seite 2871-73)


Be Smart – Don't Start

1997

Unter diesem Titel etabliert sich ein europäischer Nichtraucherwettbewerb für Schüler der Klassenstufen 6 bis 8. Teilnehmenden Klassen, die jeweils bis zum Ende des auf etwa ein halbes Schuljahr begrenzten Wettbewerbs nicht rauchen, winken attraktive Preise. Der Wettbewerb wird öffentlich und privat gefördert. Hinweise auf eine Verzögerung des Einstiegs in das Rauchen wurden zwischenzeitlich (Stand 2004) wissenschaftlich belegt.


Keine Zigarettenautomaten um Schulen und Jugendzentren

14. April 1997

Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) geht gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium eine freiwillige Selbstbeschränkung ein. Danach sollen sich u. a. in einem Sichtfeld von 50 m vom Haupteingang einer Schule oder eines Jugendzentrums zukünftig keine Zigarettenautomaten mehr befinden. In einem Schülerwettbewerb 2000/2003 werden hierzu unzählige Verstöße festgestellt.


Nikotinabhängigkeit als Krankheit anerkannt

1996

Nachdem bereits 1991 „Tabakabhängigkeit“ unter ICD-10 in die internationale Liste von chronischen Krankheiten aufgenommen wurde, wird Nikontinabhängigkeit nunmehr auch in der deutschen Liste der Suchtkrankheiten (DSM-IV-305.0) geführt. Seit 1983 steht darüber hinaus in der BRD Nikotin als Medikament für die Raucherentwöhnung zur Verfügung. Unabhängig hiervon werden Entwöhnungen bis zur Gegenwart (2004) nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen finanziert.


400 Krebstote/Jahr durch Passivrauchen

1994

Eine epidemiologische Risikoabschätzung weist für die Bundesrepublik jährlich 400 karzinogene Todesfälle durch Passivrauchen aus. (Dtsch. Ärztebl. 48, Seite 3352-3357) Wesentlich höher ist die Zahl von zusätzlichen Todesfällen aufgrund von Passivrauch bedingten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die 1998 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit mehreren tausend Fällen pro Jahr angegeben wird.


Selbstbeschränkungsvereinbarung der Zigarettenindustrie erweitert

29. April 1993, Bonn

Das Bundesgesundheitsministerium vereinbart mit dem Verband der Cigarettenindustrie die Selbstbeschränkungsvereinbarung zur Werbung auszubauen. Danach soll es u. a. in einem einsehbaren 100 m-Umkreis von Schulen und Jugendzentren keine Plakatwerbung für Zigaretten mehr geben und auf die öffentliche Verteilung von Gratispackungen verzichtet werden. (Pressemitteilung Nr. 41/1993 des BMG)


Bundesrat für gesetzlichen Nichtraucherschutz

25. September 1992, Bonn

Der Bundesrat hält in einer Entschließung (BR-Drucks. 480/92) einen umfassenden gesetzlichen Nichtraucherschutz für unerlässlich. Obwohl die Bundesregierung in ihrer „Konzeption zur Verbesserung der Luftqualität“ (BR-Druck. 876/92) ebenfalls grundsätzlich auf die Notwendigkeit eines verbesserten Nichtraucherschutzes hinweist, sieht sie keine Gesetzgebungskompetenz. Ein im März 1993 von der Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. vorgelegter Gesetzesentwurf scheitert 1994 vordergründig an terminlichen Engpässen verbunden mit dem Auslaufen der Legislaturperiode.


Koalition gegen das Rauchen gegründet

April 1992

Ziel des Aktionsbündnisses mit namhaften Mitgliedsorganisationen ist es, interessierte Institutionen und Gruppierungen zusammenzuführen, um Erkenntnisse aus der Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens politisch umzusetzen und gesetzgeberische Maßnahmen des Nichtraucherschutzes zu fördern. Seit 01.05.03 heißt die Koalition „Aktionsbündnis Nichtrauchen“.


Klasse 2000

1991, Nürnberg

Ein am Klinikum Nürnberg entwickeltes Gesundheitsförderungs- und Suchtpräventionsprogramm für Grundschulen wird eingeführt. Es fokussiert auf Nichtrauchen und begleitet in aktiver Zusammenarbeit von Lehrerinnen, Gesundheitsförderern und Eltern die Schüler in den ersten vier Klassen. Die Finanzierung erfolgt über Patenschaften. Das Unterrichtsprogramm hat sich bei wachsender Beteiligung mit 156T Schülern im Jahr 2004 in allen Bundesländern etabliert.


Passivrauchen versus Asbestgefährdung

1988, Berlin

Das Bundesgesundheitsamt (BGA) veröffentlicht als wissenschaftliches Ergebnis eine 100mal höhere Gesundheitsgefährdung durch Passivrauch im Vergleich zu einer Exposition mit 1.000 Asbestfasern/m³ unter bestimmten Randbedingungen. Ein entsprechendes Ergebnis hatte bereits 1985 die Analyse eines der renommiertesten englischen Epidemiologen ergeben. (Ärztliche Praxis, 37. Jahrg., Nr. 21, 12.03.1985)


Nichtraucherschutz in Behörden

November 1988, Berlin

Auf der 59. Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder erfolgt eine Entschließung über den Nichtraucherschutz in Behörden. (DÖD 43. Jg. Nr.8/1990, Seite 177-200) Mehrere deutsche Bundesländer, darunter auch Berlin, hatten bereits vorher Erlasse für den öffentlichen Dienst auf dieser Grundlage veröffentlicht.


1. Europäische Tabakkonferenz

November 1988, Madrid

Unter Konferenzteilnahme der Bundesgesundheitsministerin Rita Süssmuth wird eine „Charta gegen den Tabak“ verabschiedet. In ihr appelliert die WHO-Konferenz an die Mitgliedstaaten, den Schutz der Jugend vor den Gefahren des Rauchens und den Nichtraucherschutz zu verbessern.


Gesetzesplanung gegen das Rauchen

Mai 1987, Bonn

Der CDU/CSU-Gesundheitsexperte Roland Sauer unternimmt einen ersten Versuch ein umfassendes Gesetz zur Eindämmung des Rauchens einzubringen. (Berliner Morgenpost, 10. Mai 1987) Das Vorhaben scheitert elf Jahre später mit dem interfraktionellen Nichtraucherschutzgesetz endgültig.


Weltnichtrauchertag

17. November 1987

An diesem Tag wird von der WHO erstmalig der Weltnichtrauchertag ausgerufen. Damit wird an die Raucher appelliert zunächst für einen Tag, dann für eine Woche und schließlich ein Leben lang dem Tabakkonsum zu entsagen. Seit 1989 wird der Weltnichtrauchertag regelmäßig am 31. Mai unter einem jährlich wechselnden Motto begangen.


Passivrauchen krebsgefährdend

1985

Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe spricht erstmalig von einer gewissen Krebsgefährdung durch Passivrauchen und nimmt Passivrauch in die MAK-Werte-Liste auf. (DFG: Passivrauchen am Arbeitsplatz, Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Weinheim, 1985) In einer Neubewertung von 1998 ordnet sie Tabakrauch am Arbeitsplatz zur Kategorie der eindeutig Krebs erzeugenden Arbeitsstoffe mit der höchsten Gefahrenstufe zu.


Bundesverwaltungsgerichtsurteil

13. September 1984

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt in einer Rahmengrundsatzentscheidung -2 C 33.82- einen Anspruch auf Schutz der Gesundheit vor Beeinträchtigung durch Tabakrauch an und bestimmt, dass dieser Schutz am gegenwärtigen Arbeitsplatz zu gewähren ist. Letzteres findet im Urteil vom 26.11.1987 –BVerwG 2 C 53.86- eine Bestätigung. Als Folge hiervon wird der Nichtraucherschutz im öffentlichen Dienst in mehreren Bundesländern wie in NRW, Bremen und Berlin durch Erlasse geregelt.


Aktive Münchner Nichtraucher e.V. gegründet

02. November 1977

Aus dieser Vereinsgründung, die hier stellvertretend für eine Vielzahl weiterer nachfolgender Gründungen von Nichtrauchervereinigungen auf lokaler und regionaler Ebene steht, geht schließlich 1988 die Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID) hervor.


1. Nichtraucherschutzurteil

20. September 1974, Neumünster

Auf Klage eines Zahnarztes muss bei den gesetzlich vorgeschriebenen Röntgenfortbildungsveranstaltungen ein Rauchverbot erlassen werden. Dieses Urteil bildet den Auftakt zu weiteren Nichtraucherschutzklagen, insbesondere aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes. (Verwaltungsrundschau (31) 1/85 Seite 30-31)


Tabakwerbung gesetzlich geregelt

15. August 1974

Mit § 22 im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz wird ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse im Hörfunk und Fernsehen gesetzlich verankert. Desweiteren wird jegliche Werbung verboten, die das Rauchen verharmlost, als gesundheitsförderlich darstellt oder besonders geeignet ist, Kinder oder Jugendliche zum Rauchen zu veranlassen.


140.000 Tabaktote

10. Mai 1974, Bonn

In der Bundesdrucksache 7/2070 werden von der Bundesgesundheitsministerin die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Zigarettenkonsums ausführlich dargelegt. Die dabei ausgewiesene und auf einer Berechnungsgrundlage der WHO basierende Zahl von 140.000 Rauchertoten/Jahr in der BRD wird bis zur Gegenwart (2004) immer wieder herangezogen. Erstmalig wird von Regierungsseite auch auf eine konkrete Gefährdung durch Passivrauchen hingewiesen.


Gründung des Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit (ÄARG)

1969

Nach einem Gründungsaufruf von Prof. Dr. Ferdinand Schmidt und Kollegen etabliert sich der ÄARG, wird zwei Jahre später als Verein eingetragen und verabschiedet auf dem 1. Deutschen Nichtraucher-Kongreß 1974 ein „Notstandsprogramm gegen den Zigarettentod“. Die gesellschaftliche Einstellung zum Rauchen und zum Nichtraucherschutz wird durch Schmidts engagiertes Wirken in den folgenden Jahren erheblich bestimmt. U. a. ist ihm die Aufdeckung der Manipulationen des vom Verband der Cigarettenindustrie finanzierten Forschungsrates Rauchen und Gesundheit zu verdanken.


Selbstbeschränkungsvereinbarung der Zigarettenindustrie

1966

Der Verband der Cigarettenindustrie (VDC) gibt mit seiner „Richtlinie 1966“ eine Selbstbeschränkungserklärung zur Werbung auf dem deutschen Zigarettenmarkt ab. Obwohl die Verpflichtung in den Folgejahren wiederholt modifiziert und ergänzt wird, erweist sie sich insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes als untaugliches Mittel.


Terry-Report

11. Januar 1964

Mit dem in den USA herausgegebenen „Terry-Report“ werden die gesundheitlichen Folgen des Rauchens erstmals einer breiten Weltöffentlichkeit bekannt, indem u. a. die Sterberaten von Rauchern und Nichtrauchern verglichen werden. Eine vorausgegangene amerikanische Studie aus dem Jahr 1928 blieb ebenso weitgehend unbeachtet wie das 1929 erschienene Buch „Tabak und Organismus – Handbuch der gesamten Tabakkunde“ des Dresdner Mediziners Fritz Lickint. (Münch. med. Wschr. 131 (1989) Nr. 51/52, Seite 966-968)